Informationen von A bis Z - Florida Immobilien Lexikon
Florida: Naheliegend - aber trotzdem anders
Das amerikanische Liegenschaftsrecht basiert auf den Grundsätzen des angelsächsischen Rechts (Common Law), nicht des römischen, wie in den deutschsprachigen Ländern. Einige der Unterschiede zwischen den beiden Rechtssystemen sind für Europäer gewöhnungsbedürftig. Zum Beispiel ist es in den USA nicht erforderlich, Grundbesitz in ein öffentliches Register eintragen zu lassen. Dies ist zwar möglich und empfohlen (Constructive Notice), aber ein solcher Eintrag hat die gleiche rechtliche Bedeutung wie zum Beispiel eine Besitznahme vor Zeugen (Actual Notice).
In den folgenden Seiten haben wir die aufgrund von Fragen unserer Kunden und aus unserer Erfahrung kritischen Themen alphabetisch zusammengestellt und kurz und knapp erklärt. Sie finden hier Informationen von Absentee Owner über Visum bis zu Zweitwohnung. Ebenso finden Sie eine Schwerpunktseite Steuern, ein Thema das bei einem Immobilienerwerb immer eine Rolle spielt, unabhängig davon, ob man im In- oder Ausland investiert.
Unser Florida Immobilien Lexikon versucht, häufig genutzte Begriffe in einfachen Worten zu erklären: Themen A - B | C | D - G | H - M | N - R | S - W | X - Z. Sie finden ebenfalls eine Umrechnungstabelle zwischen den gängigen amerikanischen und metrischen Masseinheiten.
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